In der neuen IWR Regel 191.9 ist nur noch die maximale Länge der Wurfhammer angegeben. Bei den nationalen Bestimmungen des DLV´s zur IWR Regel 191.9 sind auch die minimale Länge der Wurfhämmer aufgeführt. Bei der Gerätekontrolle bitte nur noch die maximale Länge prüfen.
Bei der Gerätekontrolle werden teilweise Hämmer abgegeben, wo die untere Drahtwicklung mit sehr viel Tape umwickelt ist. In dem Tape befinden sich Metallteile, die dazu dienen, das vorgeschrieben Hammergewicht zu erreichen. Hierzu die Stellungnahme des DLV´s:
In Regel 191.4 steht: „Der Hammer besteht aus drei Teilen: einem metallenen Hammerkopf, einem Draht und einem Handgriff“. Das schießt grundsätzlich das Anbringen von Zusatzgewichten aus. Da die Anbringung der Zusatzgewichte nicht ausschließt, dass sie sich beim Wurf lösen, bzw. bewusst gelöst werden können, sind sie nicht zuzulassen. Ab sofort so präparierte Wurfhämmer bei der Prüfung beanstanden und nicht zum Wettkampf zulassen.
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